Kostenübernahme

Kostenübernahme für Neuropsychologie

 

Seit dem 01.01.2013 hat die Praxisinhaberin eine Kassenzulassung für den Bereich Neuropsychologie, so dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ihre Versicherten übernehmen. Vorraussetzung hierfür ist, dass innerhalb der letzten fünf Jahre eine "hirnorganische Störung" (Schlaganfall, Hirnblutung, MS, Hirntumor, Schädel-Hirn-Trauma etc.) von einem Facharzt (häufig im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts) diagnostiziert wurde. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. 

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe ebenfalls die Kosten in Anlehnung an die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Weitere mögliche Kostenträger sind Berufsgenossenschaften, Haftpflicht- und Unfallversicherungen.

  



Kostenübernahme für Kognitive Verhaltenstherapie

 

Das Honorar für Selbstzahler und privat versicherte Patienten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

 

Die Rechnung geht direkt an den Patienten / Versicherten, der sich dann gegebenenfalls eigenverantwortlich um die Erstattung durch die Kasse bemüht.

 

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich. Da es aber sehr viele verschiedene private Tarife gibt, ist es sinnvoll, sich bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten zu erkundigen.

 

Die Kostenübernhame durch die Beihilfe (Beamtenversorgung) ist in der Regel problemlos möglich. Für die Leistungserbringung muss der Psychotherapeut einen ausführlichen Antrag stellen, wenn die Behandlung zehn Sitzungen übersteigt.

 

Für die Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen habe ich für den Bereich der Kognitiven Verhaltenstherapie keinen generellen Vertrag. In Ausnahmefällen besteht dennoch die Möglichkeit der Kostenerstattung.

 

Kostenerstattungsverfahren im Einzelfall

(Ausnahmen aufgrund von Unterversorgung)

 

Wenn Sie der gesetzlichen Krankenkasse nachweisen können, dass Sie bei gesetzlich niedergelassenen Psychotherapeuten unzumutbar lange auf einen Therapieplatz warten müssten, besteht die Chance, dass die Krankenkasse die Kosten für einen privat tätigen Psychotherapeuten (teilweise) übernimmt. Hierzu sind Sie allerdings auf die Kulanz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angewiesen.

Gerne unterstütze ich Sie bei den diesbezüglichen "Verhandlungen". In einigen Fällen ist es bereits gelungen, eine Ausnahemregelung zu erzielen. Beim Kostenerstattungsverfahren stelle ich Ihnen eine Rechnung, die Sie dann bei der Krankenkasse einreichen.